Erwägungsgrund 38 32024R0791
Bestimmungen über den diskriminierungsfreien Zugang für börsengehandelte Derivaten könnten die Attraktivität von Investitionen in neue Produkte verringern, weil Wettbewerber Zugang zu ihnen erhalten könnten, ohne im Vorfeld investieren zu müssen. Die Anwendung der in den Artikeln 35 und 36 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 festgelegten Regelung des diskriminierungsfreien Zugangs für börsengehandelte Derivate könnte daher zu einer Einschränkung der Investitionen in diese Produkte führen, indem sie für geregelte Märkte die Anreize zur Schaffung neuer börsengehandelter Derivate beseitigt. Aus diesem Grund sollte festgelegt werden, dass diese Regelung im Hinblick auf börsengehandelte Derivate nicht für betroffene zentrale Gegenparteien oder Handelsplätze gelten soll, sodass Innovationen und die Entwicklung börsengehandelter Derivate in der Union gefördert werden.