Erwägungsgrund 31 32024R0791
Die Wirksamkeit eines konsolidierten Datentickers hängt von der Qualität der Daten ab, die ihm von den Datenkontributoren übermittelt werden. Um ein hohes Maß an Datenqualität zu gewährleisten, sollte die ESMA die Bedingungen festlegen, unter denen der Bereitsteller des konsolidierten Datentickers die Umverteilung der Einnahmen vorübergehend aussetzen darf, wenn der Bereitsteller des konsolidierten Datentickers nachweist, dass ein Datenkontributor in schwerwiegender Weise und wiederholt gegen die in dieser Verordnung festgelegten Datenanforderungen verstoßen hat. Wird festgestellt, dass der Datenkontributor diese Datenanforderungen erfüllt hat, sollte der Datenkontributor den ihm zustehenden Anteil an den Einnahmen zuzüglich Zinsen erhalten.