Erwägungsgrund 43 32024R0791
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, die von der ESMA ausgearbeiteten technischen Durchführungsstandards in Bezug auf Inhalt und Format der Mitteilung zu erlassen, die Firmen, die der Definition eines systematischen Internalisierers entsprechen, an die zuständigen Behörden zu übermitteln haben, sowie in Bezug auf die Standardformulare, Muster und Verfahren für die Bereitstellung von Informationen und die Mitteilungen in Bezug auf Bewerber, die eine Zulassung als Bereitsteller konsolidierter Datenticker beantragen. Die Kommission sollte diese technischen Durchführungsstandards im Wege von Durchführungsrechtsakten gemäß Artikel 291 AEUV und gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 erlassen.