Erwägungsgrund 41 32024R0791
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 in Bezug auf die Aussetzung der Derivathandelspflicht für OTC-Derivate sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.