Erwägungsgrund 20 32024R0791
Zur besseren Überwachung meldepflichtiger Ereignisse wird durch die Richtlinie 2014/65/EU die Synchronisierung der von Handelsplätzen und ihren Mitgliedern im Geschäftsverkehr verwendeten Uhren harmonisiert. Zur Sicherstellung eines sinnvollen Vergleichs der im Kontext der Konsolidierung von Daten von verschiedenen Einrichtungen gemeldeten Zeitstempel ist eine Ausweitung der Verpflichtungen zur Harmonisierung der Synchronisierung von im Geschäftsverkehr verwendeten Uhren auf benannte veröffentlichende Einrichtungen, systematische Internalisierer, genehmigte Veröffentlichungssysteme und Bereitsteller konsolidierter Datenticker angemessen. Da für die Festlegung der Anforderungen an die Anwendung einer synchronisierten, im Geschäftsverkehr verwendeten Uhr ein hohes Niveau an technischem Fachwissen erforderlich ist, sollte die ESMA ermächtigt werden, Entwürfe technischer Regulierungsstandards zur Festlegung der Präzision, mit der die im Geschäftsverkehr verwendeten Uhren synchronisiert werden sollten, zu erstellen.