Erwägungsgrund 28 32024R0791
Entsprechend der Daten, die in der dem Vorschlag für diese Verordnung beiliegenden Folgenabschätzung präsentiert werden, wird die erwartete Erwirtschaftung von Einnahmen für den konsolidierten Datenticker voraussichtlich unterschiedlich ausfallen, wobei dies von den genauen Eigenschaften des konsolidierten Datentickers abhängt. Die Bereitsteller konsolidierter Datenticker sollten nicht an der Erwirtschaftung einer zur Aufrechterhaltung eines tragfähigen Geschäftsmodells erforderlichen Marge gehindert werden. Wissenschaftler und Organisationen der Zivilgesellschaft, die die Daten für Forschungszwecke verwenden, und zuständige Behörden, die die Daten für die Ausübung von Regulierungs- und Aufsichtsbefugnissen nutzen, sowie Kleinanleger sollten kostenlos Zugang zu den zentralen Marktdaten und Regulierungsdaten haben. Der Bereitsteller konsolidierter Datenticker sollte sicherstellen, dass die Informationen, die Kleinanlegern zur Verfügung gestellt werden, leicht zugänglich sind und in einem benutzerfreundlichen, für Menschen lesbaren Format angezeigt werden.