Erwägungsgrund 22 32025R0012
Um Ersuchen um zusätzliche Klarstellungen, Korrekturen oder Ergänzungen durch die zuständigen Grenzbehörden nachkommen zu können, sollten die Fluggesellschaften die im Rahmen dieser Verordnung übermittelten API-Daten für einen festgelegten und absolut notwendigen Zeitraum speichern. Darüber hinaus, und zur Verbesserung des Reiseerlebnisses rechtmäßig reisender Fluggäste, sollten die Fluggesellschaften die API-Daten im Einklang mit dem geltenden Recht und insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates speichern und verwenden können, wenn dies für den normalen Geschäftsverlauf, insbesondere für Reiseerleichterungen, erforderlich ist.