Erwägungsgrund 4 32025R0012
Der bestehende Rechtsrahmen sollte zur Gewährleistung klarer, harmonisierter und wirksamer Vorschriften für die Erhebung und Übermittlung von API-Daten zur Verbesserung und Erleichterung der Wirksamkeit und Effizienz der Grenzübertrittskontrollen an den Außengrenzen und zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung aktualisiert und ersetzt werden, und zwar im Einklang mit den Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/399 für die Mitgliedstaaten, für die sie gilt, und mit dem nationalen Recht, für die sie nicht gilt.