Erwägungsgrund 34 32025R0012
Unter Berücksichtigung des Rechts der Fluggäste, über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert zu werden, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass den Fluggästen zum Zeitpunkt der Buchung und zum Zeitpunkt des Check-in genaue, leicht zugängliche und leicht verständliche Informationen über die Erhebung von API-Daten, die Übermittlung dieser Daten an die zuständigen Grenzschutzbehörden und ihre Rechte als betroffene Personen zur Verfügung gestellt werden.