Erwägungsgrund 40 32025R0012
Für die Zwecke dieser Verordnung und der Verordnung (EU) 2025/13 sollte es eine einheitliche Governance-Struktur geben. Um die Kommunikation zwischen den Vertretern der Fluggesellschaften und den nach dieser Verordnung und der Verordnung (EU) 2025/13 für die Übertragung von API-Daten durch den Router zuständigen Vertretern der Behörden der Mitgliedstaaten zu ermöglichen und zu fördern, sollten spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Routers zwei spezielle Gremien eingerichtet werden. Technische Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung und Funktionsweise des Routers sollten in der API-PNR-Kontaktgruppe erörtert werden, an der auch Vertreter der eu-LISA teilnehmen sollten. Fragen der Vorgehensweise wie zum Beispiel im Zusammenhang mit Sanktionen sollten in der API-Expertengruppe erörtert werden.