Erwägungsgrund 20 32025R0517
Mit der Richtlinie (EU) 2025/516 wird eine neue Vereinfachungsregelung bezüglich der einzigen Anlaufstelle („One-Stop Shop“ — im Folgenden „OSS“) für Steuerpflichtige, die grenzüberschreitende unternehmensinterne Verbringungen bestimmter Gegenstände vornehmen, in die Richtlinie 2006/112/EG aufgenommen. Daher ist es erforderlich, diese Regelung in den Gesamtrahmen der OSS-Mehrwertsteuersonderregelungen nach Kapitel XI Abschnitt 3 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 zu integrieren. Dieser Gesamtrahmen sollte insbesondere die Übermittlung von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten, aus denen die Gegenstände verbracht werden, und denjenigen, in die die Gegenstände verbracht werden, umfassen.