Erwägungsgrund 25 32025R0517
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 angehört und hat am 3. März 2023 eine Stellungnahme abgegeben.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 angehört und hat am 3. März 2023 eine Stellungnahme abgegeben.