Erwägungsgrund 21 32025R0517
Da die eingeführte OSS-Vereinfachungsregelung umfassend ist und grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen erfasst, für die Konsignationslagerregelungen nach Artikel 17a der Richtlinie 2006/112/EG gelten, wurden diese Regelungen aus der Richtlinie 2006/112/EG gestrichen. Diese Änderung der Richtlinie 2006/112/EG muss sich in Artikel 21 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 widerspiegeln.