Erwägungsgrund 27 32025R0517
Der automatisierte Zugang zu Informationen über innergemeinschaftliche Umsätze, die im Wege von zusammenfassenden Meldungen übermittelt wurden, wirkt sich unmittelbar auf die Effizienz der Mehrwertsteuerkontrollen aus. Daher sollte das derzeitige Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 nach der Abschaffung dieser zusammenfassenden Meldungen für einen bestimmten Zeitraum beibehalten werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums sollten die einschlägigen Bestimmungen in Bezug auf das derzeitige Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem gestrichen werden, und die im Wege von zusammenfassenden Meldungen übermittelten Informationen sollten weiterhin auf Ersuchen zugänglich sein.