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Um sicherzustellen, dass diese Verordnung bei der Bewältigung der Auswirkungen der globalen Überkapazitäten wirksam ist, und angesichts der Besonderheiten von Stahlerzeugnissen und den modernen Produktions- und Lieferverfahren ist es wichtig, das Land des „Schmelzens und Gießens“ zu ermitteln, d. h. den ursprünglichen Ort, an dem Rohstahl oder -eisen zunächst in flüssiger Form in einem Stahl- oder Eisenschmelzofen hergestellt und anschließend in seinen ersten festen Zustand gegossen wird. Bei diesem ersten festen Zustand kann es sich entweder um ein Halbfertigerzeugnis einschließlich Brammen, Knüppel oder Blöcke, oder um ein fertiges Stahlerzeugnis handeln. Die Einführer sollten verpflichtet sein, Nachweise für das Land des „Schmelzens und Gießens“ zu erbringen, etwa mit einer Walzwerksbescheinigung. Eine solche Anforderung würde die Transparenz in der Lieferkette für Stahleinfuhren erhöhen und würde der Kommission ermöglichen, zuverlässige Informationen über den Ursprung von Stahleinfuhren in die Union einzuholen.