Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bis zum 30. Juni 2028 sollte die Kommission ausgehend von den Informationen, die gemäß dieser Verordnung eingeholt wurden, bewerten, ob es erforderlich ist, das Land des „Schmelzens und Gießens“ als Grundlage für die Zuteilung von Zollkontingenten im Sinne dieser Verordnung zu benennen, um insbesondere zu verhindern, dass in bestimmten Drittländern erzeugter Stahl, der zur globalen Überkapazität beiträgt, zu Unrecht auf den Unionsmarkt gelangt, nachdem er in anderen Drittländern weiterverarbeitet wurde. Auf der Grundlage dieser Bewertung sollte die Kommission in Erwägung ziehen, dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen.