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Der Kommission sollten außerdem Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um die Art der Nachweise, die Einführer als Nachweis für das Land des „Schmelzens und Gießens“ vorlegen müssen, festzulegen. Es ist wichtig, dass die Kommission, bevor sie ihre Durchführungsbefugnisse im Hinblick auf den Nachweis für das Land des „Schmelzens und Gießens“ ausübt, die Interessenträger konsultiert, u. a. Stahlerzeuger, -nutzer und Mitgliedstaaten, damit die Art der erforderlichen Nachweise mit Sicherheit ausreicht, um das Land des „Schmelzens und Gießens“ nachzuweisen, und dass sie die besondere Situation kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) eingehend prüft und unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verhindert.