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Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 30. Juni 2028 und danach alle zwei Jahre einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung vorlegen. Dieser Bericht sollte veröffentlicht werden und sollte insbesondere Informationen über die Inanspruchnahme und Entwicklung der Kontingente und über die Einfuhrkategorie und -menge enthalten, für die die eröffneten Zollkontingente nicht gelten.