Beschluss 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität · KAPITEL 7
Dieser Beschluss wird 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.
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