Beschluss (GASP) 2015/1835 des Rates vom 12. Oktober 2015 über die Rechtsstellung, den Sitz und die Funktionsweise der Europäischen Verteidigungsagentur (Neufassung)
Die Agentur sollte ihren Auftrag unter uneingeschränkter Achtung des Artikels 40 EUV erfüllen.
Erwägungsgrund 21 32015D1835Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen