Erwägungsgrund 20 32015D1835
Die Beschlussfassungsverfahren der Agentur sollten ihr die effiziente Erfüllung ihrer Aufgaben unter Achtung der nationalen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der beteiligten Mitgliedstaaten ermöglichen.
Die Beschlussfassungsverfahren der Agentur sollten ihr die effiziente Erfüllung ihrer Aufgaben unter Achtung der nationalen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der beteiligten Mitgliedstaaten ermöglichen.