Erwägungsgrund 24 32015D1835
Der Beschluss 2011/411/GASP des Rates muss in einigen wesentlichen Punkten geändert werden. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt sich eine Neufassung jenes Beschlusses —
Der Beschluss 2011/411/GASP des Rates muss in einigen wesentlichen Punkten geändert werden. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt sich eine Neufassung jenes Beschlusses —