Erwägungsgrund 17 32015D1835
Die Agentur sollte allen Mitgliedstaaten zur Beteiligung offen stehen, gleichzeitig aber auch die Möglichkeit bieten, dass einzelne Gruppen von Mitgliedstaaten Ad-hoc-Projekte oder Ad-hoc-Programme festlegen.
Die Agentur sollte allen Mitgliedstaaten zur Beteiligung offen stehen, gleichzeitig aber auch die Möglichkeit bieten, dass einzelne Gruppen von Mitgliedstaaten Ad-hoc-Projekte oder Ad-hoc-Programme festlegen.