Erwägungsgrund 14 32015D1835
Die Nationalen Rüstungsdirektoren (National Armaments Directors, NAD) und die für Fähigkeitenentwicklung, Forschung und Technologie (F&T) bzw. Verteidigungspolitik zuständigen Direktoren sollten im Zuge der Vorbereitung von Ratsbeschlüssen betreffend die Agentur Berichte erhalten und Beiträge zu Fragen liefern, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.