Erwägungsgrund 22 32015D1835
Die Agentur sollte in strikter Einhaltung der Sicherheitsstandards und -vorschriften des Rates handeln. Die Agentur sollte die einschlägigen Rechtsvorschriften der Union über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates und über den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates anwenden.