Erwägungsgrund 13 32015D1835
Die Zuständigkeiten der vorbereitenden und beratenden Gremien des Rates, insbesondere des Ausschusses der Ständigen Vertreter gemäß Artikel 240 AEUV, des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) gemäß Artikel 38 EUV und des Militärausschusses der EU (EUMC), sollten davon unberührt bleiben.