Erwägungsgrund 17 32021D1363
Den von Finnland vorgelegten Informationen zufolge dürften der Abschluss der Weiterbildung und ihres Nachweises, die Eintragung des Vermerks des harmonisierten Unionscodes „95“ und die Erneuerung von Fahrerqualifizierungsnachweisen in Finnland, die Erneuerung von einheitlichen Sicherheitsbescheinigungen, die Erneuerung von Sicherheitsgenehmigungen, die Erneuerung von Fahrerlaubnissen von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge führen, der Abschluss der einschlägigen regelmäßigen Überprüfungen, die regelmäßige Überprüfung von Eisenbahnunternehmen, die Verlängerung vorübergehender Genehmigungen von Eisenbahnunternehmen, die Durchführung von Sicherheitsbewertungen für Hafenanlagen, die Durchführung von Bewertungen der Gefahrenabwehr im Hafen, die Durchführung einschlägiger Ausbildungsübungen aufgrund der zur Vermeidung bzw. Eindämmung von COVID-19 erlassenen Maßnahmen über den 30. Juni 2021 hinaus undurchführbar bleiben.