Erwägungsgrund 6 32021D1363
Nach Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/267 werden die Fristen für die Erneuerung der in Artikel 11 Absatz 2 der Richtlinie 2004/49/EG festgelegten Sicherheitsgenehmigungen verlängert, die andernfalls zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen wären.