Erwägungsgrund 37 32021D1363
Finnland hat zwar bestimmte Informationen über die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie übermittelt, die sich möglicherweise auf den gesamten Verkehrssektor auswirken können, jedoch nicht dargelegt, wie sich diese Maßnahmen konkret auf die Erneuerung der Lizenzen und Genehmigungen oder auf den Abschluss der Tätigkeiten nach Artikel 9 Absätze 1 und 2, Artikel 10 Absätze 1 und 2, Artikel 11 Absätze 1 und 2 sowie Artikel 12 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2021/267 ausgewirkt haben. Insbesondere wurden keine konkreten Informationen zu den Maßnahmen, die sich auf die Erneuerung der Fahrerlaubnisse für Triebfahrzeugführer auswirken, oder zu den Bestimmungen über die Eisenbahnsicherheit übermittelt. Darüber hinaus hat die Kommission keine konkreten Informationen zur Notwendigkeit einer Verlängerung der in Artikel 12 der Verordnung (EU) 2021/267 genannten Frist erhalten.