Beschluss (EU) 2021/1363 der Kommission vom 8. Juli 2021 zur Ermächtigung Finnlands, bestimmte in den Artikeln 2, 16 und 17 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4976) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Finnland hat zugestimmt, dass dieser Beschluss in englischer Sprache angenommen und notifiziert wird —
Erwägungsgrund 39 32021D1363Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen