Erwägungsgrund 14 32021D1363
Nach Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/267 wird der Zeitraum von 18 Monaten für den Abschluss verschiedener Ausbildungsübungen verlängert, der andernfalls zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen wäre.