Erwägungsgrund 26 32021D1363
Auch sei es für das reibungslose Funktionieren der Häfen von entscheidender Bedeutung, dass systemrelevante Mitarbeiter im Hafen nicht dem Virus ausgesetzt würden und nicht unter Quarantäne gestellt werden müssten. Bestimmte Aufgaben erforderten die Anwesenheit am Arbeitsplatz, was bei einer Exposition systemrelevanter Mitarbeit nicht gewährleistet werden könne. Maßnahmen zur Begrenzung der Anwesenheit systemrelevanten Personals erschwerten daher die Durchführung der Überprüfung der vorstehend genannten Risikobewertungen von Hafenanlagen, von Häfen und der Pläne zur Gefahrenabwehr im Hafen.