Erwägungsgrund 21 32021D1363
Zudem schwanke die höchstzulässige Teilnehmerzahl an den Weiterbildungskursen je nach Pandemielage zwischen sechs und 20 Personen, wobei derzeit sechs Teilnehmer erlaubt seien. Solche Beschränkungen hätten auch dazu geführt, dass in der jüngsten Vergangenheit weniger Kurse für Weiterbildungen stattgefunden hätten. So hätten mehrere Organisationen und Unternehmen, die Weiterbildungen für Bus- und Lastkraftwagenfahrer anbieten, keine Pläne mehr für Weiterbildungen im Jahr 2020-2021 gemacht, da sie von einer Stornierung der Kurse hätten ausgehen müssen. Daher habe sich ein Rückstau an Weiterbildungen gebildet, der abgearbeitet werden müsse.