Erwägungsgrund 4 32021D1363
Nach Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/267 wird die Gültigkeit der in Artikel 12 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 festgelegten Sicherheitsgenehmigungen verlängert, die andernfalls zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen wäre.