Erwägungsgrund 23 32025D0369
Der Risiko- und Compliance-Ausschuss sollte den Risikovorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Zusammenhang mit dem Finanzrisikomanagement und der Überwachung sowie mit der Entwicklung und Ausführung des für die Finanztransaktionen der Union geltenden einschlägigen Risikorahmens unterstützen.