Erwägungsgrund 24 32025D0369
Die hochrangige Risiko- und Compliance-Politik sowie die thematischen Risiko- und Compliance-Politiken sollten von der Kommission angenommen werden. Um das im Risiko- und Compliance-Ausschuss vorhandene Fachwissen zu nutzen und angesichts der Notwendigkeit, alle betroffenen Dienststellen bereits ab den frühsten Planungsphasen der hochrangigen Risiko- und Compliance-Politik sowie der thematischen Risiko- und Compliance-Politiken einzubeziehen, sollte der Risikovorstand dem Risiko- und Compliance-Ausschuss den Entwurf der Politiken vor der dienststellenübergreifenden Konsultation zur Erörterung vorlegen.