Erwägungsgrund 22 32025D0369
Der Risiko- und Compliance-Ausschuss sollte so zusammengesetzt sein, dass Fachwissen auf den Gebieten des Finanzrisikomanagements und der Haushaltsführung sowie politische und operative Perspektiven und Fachwissen in Bezug auf Risikomanagement der an der Durchführung der Finanztransaktionen der Union beteiligten Generaldirektionen zusammengeführt werden. Im Risiko- und Compliance-Ausschuss sollten Bedienstete der höheren Führungsebenen der Generaldirektion Haushalt, des Generalsekretariats und aller Generaldirektionen, die für die Finanztransaktionen der Union zuständig sind, vertreten sein.