Erwägungsgrund 12 32005L0001
Die Zügigkeit, mit der Rechtsvorschriften erlassen werden, und die Qualität der Rechtsvorschriften sind wesentliche Ziele des Lamfalussy-Prozesses. Der Erfolg des Lamfalussy-Prozesses hängt stärker vom politischen Willen der institutionellen Partner ab, einen angemessenen Rahmen für den Erlass von Rechtsvorschriften zu schaffen, denn von einer Beschleunigung der Festlegung der damit verbundenen delegierten technischen Bestimmungen. Zudem könnte eine Überbetonung der Geschwindigkeit, mit der delegierte Bestimmungen festgelegt werden, zu erheblichen Problemen bei der Qualität dieser Bestimmungen führen.