Richtlinie 2005/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2005 zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 85/611/EWG, 91/675/EWG, 92/49/EWG und 93/6/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/19/EG, 98/78/EG, 2000/12/EG, 2001/34/EG, 2002/83/EG und 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer neuen Ausschussstruktur im Finanzdienstleistungsbereich (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit der Richtlinie 85/611/EWG wurde der OGAW-Kontaktausschuss eingesetzt, der die Kommission unterstützen soll, indem er die harmonisierte Anwendung der Richtlinie durch regelmäßige Konsultationen erleichtert, Konsultationen zwischen den Mitgliedstaaten fördert und die Kommission erforderlichenfalls im Hinblick auf Änderungen an jener Richtlinie berät.
Erwägungsgrund 31 32005L0001Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen