Erwägungsgrund 28 32005L0001
Entsprechend empfiehlt es sich, die Aufgabe des Versicherungsausschusses anzupassen, und diesen Ausschuss in „Europäischer Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung“ umzubenennen. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung sollte sich der Europäische Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung jedoch nicht mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen befassen, wie der Organisation betrieblicher Altersversorgungssysteme, insbesondere der Pflichtmitgliedschaft, und den Ergebnissen von Tarifvertragsbestimmungen.