Richtlinie 2005/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2005 zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 85/611/EWG, 91/675/EWG, 92/49/EWG und 93/6/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/19/EG, 98/78/EG, 2000/12/EG, 2001/34/EG, 2002/83/EG und 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer neuen Ausschussstruktur im Finanzdienstleistungsbereich (Text von Bedeutung für den EWR)
Durch die Einsetzung des Europäischen Bankenausschusses sollten andere Formen der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Bankaufsichts- und ‐regulierungsbehörden, insbesondere im Ausschuss der europäischen Bankaufsichtsbehörden, eingesetzt durch Beschluss 2004/5/EG der Kommission, nicht ausgeschlossen werden.
Erwägungsgrund 24 32005L0001Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen