Erwägungsgrund 29 32005L0001
Die zur Umsetzung der Richtlinie 91/675/EWG erforderlichen Maßnahmen sind Maßnahmen von allgemeiner Tragweite und sollten gemäß Artikel 5 des Beschlusses 1999/468/EG erlassen werden.
Die zur Umsetzung der Richtlinie 91/675/EWG erforderlichen Maßnahmen sind Maßnahmen von allgemeiner Tragweite und sollten gemäß Artikel 5 des Beschlusses 1999/468/EG erlassen werden.