Richtlinie 2005/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2005 zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 85/611/EWG, 91/675/EWG, 92/49/EWG und 93/6/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/19/EG, 98/78/EG, 2000/12/EG, 2001/34/EG, 2002/83/EG und 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer neuen Ausschussstruktur im Finanzdienstleistungsbereich (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verpflichtungen, die die Kommission bezüglich der Rechtsetzung im Wertpapierbereich durch die genannten Erklärungen vom 5. Februar 2002 sowie das genannte Schreiben vom 2. Oktober 2001 eingegangen ist, sollten durch ausreichende Garantien für ein angemessenes institutionelles Gleichgewicht ergänzt werden.
Erwägungsgrund 9 32005L0001Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen