Erwägungsgrund 23 32005L0001
Zudem haben sich die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden insbesondere durch Memoranda of Understanding erheblich verbessert, so dass die regelmäßige Überwachung durch die Kommission und die systematische Benachrichtigung des Beratenden Bankenausschusses bei bestimmten Aufsichtseinzelentscheidungen überflüssig geworden sind.