Richtlinie 2005/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2005 zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 85/611/EWG, 91/675/EWG, 92/49/EWG und 93/6/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/19/EG, 98/78/EG, 2000/12/EG, 2001/34/EG, 2002/83/EG und 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer neuen Ausschussstruktur im Finanzdienstleistungsbereich (Text von Bedeutung für den EWR)
In Anbetracht der Harmonisierung der Eigenkapitalvorschriften und der Entwicklungen bei Liquiditätsrisikobewertung und — management der Kreditinstitute erübrigt sich die bisherige Aufgabe des Beratenden Bankenausschusses, die Beobachtungskoeffizienten für Solvenz und Liquidität von Kreditinstituten zu überwachen.
Erwägungsgrund 22 32005L0001Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen