Erwägungsgrund 32 32005L0001
Außerdem wird der OGAW-Kontaktausschuss auch als Ausschuss im Sinne des Beschlusses 1999/468/EG („Ausschussverfahren“) tätig, um die Kommission bei technischen Änderungen an der Richtlinie 85/611/EWG zu unterstützen.
Außerdem wird der OGAW-Kontaktausschuss auch als Ausschuss im Sinne des Beschlusses 1999/468/EG („Ausschussverfahren“) tätig, um die Kommission bei technischen Änderungen an der Richtlinie 85/611/EWG zu unterstützen.