Erwägungsgrund 8 32005L0001
In seiner Entschließung vom 5. Februar 2002 billigte das Europäische Parlament dieses Vier-Stufen-Konzept für den Wertpapierbereich auf der Grundlage der von der Kommission am selben Tag vor dem Europäischen Parlament abgegebenen feierlichen Erklärung und des Schreibens des für den Binnenmarkt zuständigen Mitglieds der Kommission vom 2. Oktober 2001 an die Vorsitzende des Ausschusses des Parlaments für Wirtschaft und Währung bezüglich der Sicherung der Rolle des Europäischen Parlaments in diesem Prozess. In seiner Entschließung vom 21. November 2002 forderte das Europäische Parlament die Ausweitung einiger Aspekte dieses Konzepts auf den Banken- und den Versicherungssektor unter der Voraussetzung, dass sich der Rat uneingeschränkt zur Gewährleistung eines angemessenen institutionellen Gleichgewichts verpflichtet.