Erwägungsgrund 14 32005L0001
Was den Bankensektor betrifft, sollte zu diesem Zwecke die Rolle des Beratenden Bankenausschusses, der durch die Richtlinie 2000/12/EG eingesetzt wurde, angepasst werden.
Was den Bankensektor betrifft, sollte zu diesem Zwecke die Rolle des Beratenden Bankenausschusses, der durch die Richtlinie 2000/12/EG eingesetzt wurde, angepasst werden.