Richtlinie 2005/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2005 zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 85/611/EWG, 91/675/EWG, 92/49/EWG und 93/6/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/19/EG, 98/78/EG, 2000/12/EG, 2001/34/EG, 2002/83/EG und 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer neuen Ausschussstruktur im Finanzdienstleistungsbereich (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Rat hat am 17. Juli 2000 den Ausschuss der Weisen über die Regulierung der europäischen Wertpapiermärkte eingesetzt. In seinem Schlussbericht empfahl der Ausschuss der Weisen die Schaffung eines vierstufigen Regelungsrahmens mit dem Ziel, die gemeinschaftliche Rechtsetzung im Wertpapierbereich flexibler, effizienter und transparenter zu gestalten.
Erwägungsgrund 3 32005L0001Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen