Erwägungsgrund 41 32014L0092
Damit Nutzer von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen angemessene Dienstleistungen empfangen, sollten die Mitgliedstaaten die Kreditinstitute dazu verpflichten, sicherzustellen, dass die betreffenden Mitarbeiter angemessen geschult sind und potenzielle Interessenkonflikte nicht auf Kosten dieser Kunden gehen.